· Fachbeitrag · Reisekostenreform
Gestaltungspotenzial bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte
von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Durch die seit dem VZ 2014 geltende Reisekostenreform hat der Arbeitgeber bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ein nicht unerhebliches Gestaltungspotenzial. Denn je nach Ausübung oder Nichtausübung des Zuordnungsrechts richtet sich der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer. Die möglichen Auswirkungen werden an einem Musterfall verdeutlicht. |
1. Vorbemerkungen
Bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte sind im Prinzip zwei Varianten zu unterscheiden:
- Variante 1 (§ 9 Abs. 4 S. 2 EStG) betrifft die Zuordnung durch den Arbeitgeber, der der Gesetzgeber Priorität einräumt.
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