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  • · Nachricht · Sachentnahmen

    Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2013

    | Das BMF (14.12.12, IV A 4 - S 1547/0:001) hat die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben. |

     

    Zum Hintergrund: Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

    Quelle: ID 37316250