· Fachbeitrag · Schuldzinsen
Ermittlung der Überentnahmen bei Einnahmen-Überschussrechnern
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ist periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG vorliegen. Dabei sind Überentnahmen nach einer Entscheidung des BFH (17.5.22, VIII R 38/18, Abruf-Nr. 230690 ) nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird. |
1. Periodenübergreifende Ermittlung
Schuldzinsen können in einem Wirtschaftsjahr auch dann nicht abziehbar sein, wenn in diesem Jahr selbst keine Überentnahme zu verzeichnen ist. Denn die nicht abziehbaren Schuldzinsen können auch ausschließlich auf den Überentnahmen früherer Jahre beruhen. Diese Grundsätze gelten auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
MERKE | Der BFH stellte in seiner Urteilsbegründung heraus, dass die periodenübergreifende Berechnung der Über- und Unterentnahmen ein wesensprägendes Merkmal des § 4 Abs. 4a EStG ist. |
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