· Nachricht · Schulgeld
Studiengebühren für private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar
| Eltern können unter gewissen Voraussetzungen 30 % des Entgelts (höchstens aber 5.000 EUR) für den Schulbesuch ihres Kindes an einer Privatschule als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG absetzen. Entgelte für ein Studium an einer privaten Fachhochschule sind jedoch nicht abziehbar. Mit dieser Entscheidung hat der BFH (10.10.17, X R 32/15 ) seine Sichtweise bestätigt, wonach Hochschulen und Fachhochschulen nicht unter den Begriff der Schule im Sinne der Vorschrift fallen. |
Quelle: ID 45433897