03.09.2021 · Nachricht · Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse
| Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen (BFH 14.4.21, III R 30/20, Abruf-Nr. 223630 ; BFH, PM vom 22.7.21, Nr. 24/21). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig