· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Riester-Förderung: So funktioniert die Günstigerprüfung bei Ehegatten
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Riester-Verträge werden vielfach mit Steuervorteilen in Form von Sonderausgaben beworben. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur in den Fällen, in denen die Steuerersparnis die Riester-Zulagen übersteigt. Wie diese Günstigerprüfung bei Ehegatten durchzuführen ist und welche Fälle dabei zu unterscheiden sind, ist Thema dieses Beitrags. |
1. Vorbemerkungen
Die private Altersvorsorge wird entweder durch eine Zulage (§§ 79 ff. EStG) oder durch einen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) staatlich gefördert. Der Sonderausgabenabzug wird jedoch nur dann gewährt, wenn er günstiger ist als der Zulagenanspruch. In diesem Fall wird die tarifliche Einkommensteuer um den Zulagenanspruch erhöht.
Materielle Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist der Nachweis der Altersvorsorgebeiträge durch einen entsprechenden Datensatz des Anbieters (§ 10a Abs. 5 EStG). Dieser wird seit dem VZ 2010 elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt, wozu der Steuerpflichtige seine Einwilligung erteilen muss (§ 10a Abs. 2a EStG).
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