Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Schulgeld an eine schweizerische Privatschule nicht abzugsfähig

    | Der BFH (9.5.12, X R 3/11 ) hat entschieden, dass in Deutschland lebende Eltern das Schulgeld, das sie für den Schulbesuch ihres Kindes an eine schweizerische Privatschule zahlen, nicht als Sonderausgabe abziehen können. |

     

    In zwei Urteilen hatte der EuGH entschieden, dass es gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn ein Staat Schuldgeldzahlungen an inländische Schulen zum Sonderausgabenabzug zulässt, Zahlungen an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten jedoch nicht (EuGH 11.9.07, Rs. C-76/05 und Rs. C-318/05). Daraufhin wurde die Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen für in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Privatschulen durch das Jahressteuergesetz 2009 (19.12.08, BGBl I 08, 2794) rückwirkend eingeführt.

     

    Diese Neuregelung gilt nach der aktuellen BFH-Entscheidung jedoch nicht für schweizerische Privatschulen, da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung kann auch nicht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz vom 21.6.99 (BGBl II 01, 811) abgeleitet werden, da dessen Schutzbereich keinen vergleichbaren umfassenden Schutz vor Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte gewährt.

     

    Hinweis | Wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage hat der Senat davon abgesehen, die Rechtsfragen dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen.

     

    Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 45 vom 20.6.12

     

     

     

    Quelle: ID 34343780