· Fachbeitrag · Sonderausgaben versus Werbungskosten
Erststudium: FG Münster wendet gesetzliche Neuregelung an
|Das FG Münster (20.12.11, 5 K 3975/09 F, Abruf-Nr. 120612 ) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Die Rückwirkung durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG vom 7.12.11, BGBl I 11, 2592) sei zulässig. |
Hinweis | Da gegen das Urteil bereits die Revision (VI R 8/12) anhängig ist, können geeignete Fälle über einen Einspruch ruhend gestellt werden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 32087250