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  • · Fachbeitrag · Sonderbetriebsvermögen

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Überträgt ein Gesellschafter ein in seinem Sonderbetriebsvermögen (SoBV) gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er ebenfalls beteiligt ist, zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Entgelt, stellt sich die Frage, ob ein Veräußerungsgewinn entstehen kann. Hiermit ‒ und vor allem mit der strengen Trennungstheorie ‒ hat sich aktuell das FG Rheinland-Pfalz (14.6.23, 2 K 1826/20, Abruf-Nr. 237099 ) beschäftigt. |

    1. Sachverhalt

    Der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG veräußerte ein sich in seinem SoBV befindliches Grundstück an eine Personengesellschaft, an der er ebenfalls beteiligt war, zum Buchwert. Da dieser unstreitig unter dem Verkehrswert lag, ergab sich nach Auffassung des Gesellschafters kein Veräußerungsgewinn. Dagegen ging das FA von einer teilentgeltlichen Übertragung aus und stellte dem Teilentgelt den Buchwert entsprechend der ermittelten Entgeltlichkeitsquote gegenüber. Die Folge: Es ergab sich ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.

    2. FG bestätigt die Anwendung der Trennungstheorie

    Das FG bestätigte im Klageverfahren die Entscheidung des FA und wies die eingelegte Klage ab. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann Wirtschaftsgüter aus seinem SoBV an die Gesellschaft, an der er beteiligt ist, wie ein fremder Dritter entgeltlich veräußern.