04.07.2016 · Fachbeitrag · Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Verdeckte Gewinnausschüttung beim faktischen Geschäftsführer
| Nach einer Entscheidung des FG Münster (27.1.16, 10 K 1167/13 K,G,F, rkr., Abruf-Nr. 185205 ) führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) auch bei faktischen Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). |
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