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  • 30.09.2022 · Nachricht · Sozialversicherung

    Auch eine nachträgliche Pauschalierung der Lohnsteuer kann zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führen

    | Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen (24.3.22, L 12 BA 3/20, Abruf-Nr. 229972 ) auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahrs nachträglich mit 25 % pauschal besteuert werden (vgl. hierzu: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Da die Revision (BSG B 12 BA 3/22 R) anhängig ist, muss nun das BSG entscheiden. |