10.07.2018 · Nachricht · Sozialversicherung
Minderheits-GGf regelmäßig sozialversicherungspflichtig
| Kann der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ihm unliebsame Entscheidungen nicht verhindern, ist er als abhängig Beschäftigter anzusehen und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das BSG (14.3.18, B 12 KR 13/17 R, Abruf-Nr. 200204 ; BSG 14.3.18, B 12 R 5/16 R, Abruf-Nr. 200205 ; BSG PM 14/18 vom 15.3.18) aktuell in 2 Urteilen bestätigt. |
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