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  • · Nachricht · Steuerberatungsgesetz

    Buchhalter darf keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen

    | Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt ( BFH 7.6.17, II R 22/15 ). |

     

    Bereits 1999 hatte der BGH (22.4.99, IX ZR 112/98) entschieden, dass die geschäftsmäßige Hilfeleistung bei der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. Denn es handelt sich dabei um einen mit der Berechnung der Steuer durch den Unternehmer selbst verbundenen Steueranmeldungsvorgang (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG), der umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraussetzt und anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden darf.

    Quelle: ID 44833758