06.01.2016 · Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung
| Nach einer Entscheidung des BFH (3.9.15, VI R 13/15, Abruf-Nr. 182085 ) ist auch die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung (entgegen BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, Anlage 1). Denn Tätigkeiten wie das Füttern, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder erforderliche Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt. |
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