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  • · Nachricht · Steuerermäßigungen

    Handwerkerleistungen: Pauschale Zahlungen nicht begünstigt

    | Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt ( BFH 5.7.12, VI R 18/10 ). |

     

    Hinweis | Hiervon zu unterscheiden sind die Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümer, die tatsächliche Handwerkerleistungen enthalten. Diese sind anteilig auf die Eigentümer der Wohnungen zu verteilen und können auch steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend verhält es sich bei der Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

     

    Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 21.11.12

    Quelle: ID 36997450