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  • 23.11.2021 · Nachricht · Steuerfreie Sanierungserträge (§ 3a EStG)

    Forderungserlass aus eigennützigem Interesse nicht begünstigt

    | Verzichten Gläubiger auf Forderungen gegenüber einem sanierungsbedürftigen Unternehmen, können diese Sanierungsgewinne nach § 3a EStG steuerfrei sein. Die Voraussetzungen sind allerdings nicht erfüllt, wenn es dem Gläubiger an der erforderlichen Sanierungsabsicht fehlt (FG Hamburg 12.6.20, 5 K 160/17, Abruf-Nr. 222176 ; NZB durch BFH 27.11.20, X B 63/20 zurückgewiesen). |