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  • 06.01.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    § 13b UStG: Positive Entwicklungen bei der Lieferung von Metallen

    | Das BMF (5.12.14, IV D 3 - S 7279/14/10002, Abruf-Nr. 143470 ) hat die Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen verlängert. Statt des 31.12.14 gilt nun der 30.6.15. |