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  • 04.07.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Ab 2017 ist bei Fotobüchern der Regelsteuersatz anzuwenden

    | Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 der Kommission vom 2.12.15 (am 25.12.15 in Kraft getreten) sind Fotobücher nunmehr zolltariflich in die Position 4911 91 00 einzureihen. Die Folge: Eine Einreihung als Buch in die nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG begünstigte Position 4901 kommt nicht mehr in Betracht, weil die Ware nicht zum Lesen bestimmt ist. Somit ist für Fotobücher der umsatzsteuerliche Regelsteuersatz von 19 % maßgebend. Allerdings hat das BMF (20.4.16, III C 2 - S 7225/12/10001, Abruf-Nr. 185652 ) jüngst eine Übergangsregelung geschaffen. |

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