04.03.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH stellt neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Organschaft auf
| Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Mit den Voraussetzungen hat sich der BFH nun in mehreren Entscheidungen näher beschäftigt. Nach seiner neuen Sichtweise ist auch eine Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich (BFH 2.12.15, V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14; BFH 3.12.15, V R 36/13). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig