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  • 04.03.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BFH stellt neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Organschaft auf

    | Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Mit den Voraussetzungen hat sich der BFH nun in mehreren Entscheidungen näher beschäftigt. Nach seiner neuen Sichtweise ist auch eine Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich (BFH 2.12.15, V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14; BFH 3.12.15, V R 36/13). |