· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF kommt der Praxis bei der Gelangensbestätigung entgegen
| Wegen des Protests der Wirtschaft an den neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie EU-Lieferungen hat das BMF den Verbänden nun einen Referentenentwurf (Stand 1.10.12, Abruf-Nr. 123100 ) zur Änderung des § 17a UStDV zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem ist die Gelangensbestätigung zwar weiterhin enthalten, aber in abgeschwächter Form. |
Nach dem Entwurf kann eine Gelangensbestätigung aus mehreren Dokumenten bestehen und in weitestgehend freier Form elektronisch eingeholt werden. Eine Sammelbestätigung, in der Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammengefasst werden können, ist zulässig. Darüber hinaus ist die Gelangensbestätigung nur eine Nachweisoption, sodass alternative Nachweise (z.B. die Spediteursbescheinigung) gleichberechtigt möglich sein sollen.
Wichtig | Die Änderungen sollen am 1.7.13 in Kraft treten. Für bis zum 30.6.13 ausgeführte Lieferungen kann der Unternehmer den Nachweis der Steuerbefreiung nach der bis zum 31.12.11 geltenden Fassung führen.