24.03.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
BMF legt Entwurf zur Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen vor
| Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 18, 2338) wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen (zugunsten der unionsrechtlichen Definition) neu geregelt. Seit dem 1.1.19 ist nun zwischen Ein- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG). In der Praxis wartet man seit geraumer Zeit auf ein Anwendungsschreiben des BMF, das nun zumindest im Entwurf vorliegt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig