18.10.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Differenzbesteuerung beim Ausschlachten von Gebrauchtwagen anwendbar
| Die Differenzbesteuerung ist auch anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Mit dieser Entscheidung widerspricht der BFH (23.2.17, V R 37/15, Abruf-Nr. 194936 ) ausdrücklich der Ansicht der Finanzverwaltung. |
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