· Nachricht · Umsatzsteuer
Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer
| Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.20 gesenkt: Der reguläre Steuersatz beträgt dann nicht 19 %, sondern 16 %. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 5 % (bisher 7 %). Zu den zahlreichen Abgrenzungsfragen hat das BMF (30.6.20, III C 2 - S 7030/20/10009 :004) ein begleitendes Schreiben veröffentlicht. Zudem hat das BMF eine FAQ-Liste mit Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze erstellt ( www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-06-25-faq-umsatzsteuersatzsenkung.html ). |
In der FAQ-Liste werden u. a. folgende Fragen beantwortet:
- Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, z. B. für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?
- Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?
- Was ist bei Anzahlungen zu beachten?
Weiterführender Hinweis
- 5, 7, 16, 19 ‒ Diese Umsatzsteuersätze gelten in den nächsten Monaten (MBP 20, 117)
Quelle: ID 46737380