· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Miet- und Leasingverträge: Die Auswirkungen des neuen BMF-Schreibens für die Praxis
von Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Waltrop/Münster
| Miet- und Leasinggestaltungen spielen bei der Unternehmensfinanzierung eine immer wichtigere Rolle. Damit ist auch die Frage nach den umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen für den betroffenen Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Indiziert durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH hat das BMF (18.3.20, III C 2 - S 7100/19/10008 :003, Abruf-Nr. 214946 ) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Miet- und Leasingverträgen nun neue Grundsätze aufgestellt. |
1. Bisherige umsatzsteuerliche Behandlung
Umsatzsteuerrechtlich stellt sich hinsichtlich der Überlassung von Gegenständen im Rahmen von Leasingverträgen regelmäßig die Frage, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt. Denn diese Beurteilung hat Auswirkungen auf
- den Zeitpunkt der Versteuerung (Lieferung: Steuerentstehung bei der Übergabe des Leasinggegenstands; sonstige Leistung: die Steuer entsteht ratierlich über die Laufzeit des Leasingvertrags),
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