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  • 04.09.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Minderwertausgleich beim Leasing ist nicht umsatzsteuerbar!

    | Leistet der Leasingnehmer (LN) an den Leasinggeber (LG) nach regulärem Vertragsablauf vereinbarungsgemäß einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung nicht der Umsatzsteuer (BFH 20.3.13, XI R 6/11, Abruf-Nr. 132457 ). Mit dieser Entscheidung folgt der BFH der Zivilrechtsprechung und widerspricht der Sichtweise der Finanzverwaltung. |