· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue umsatzsteuerliche Spielregeln für Physiotherapeuten
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Von Physiotherapeuten erbrachte humanmedizinische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei ( § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ). Liegt keine steuerfreie Leistung vor, kann der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen. In beiden Fällen ist der Physiotherapeut verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und Belege vorzuhalten. Darüber hinaus gelten wegen der aktuellen BFH-Rechtsprechung und einer neuen Weisung des BMF in beiden Bereichen neue umsatzsteuerliche Spielregeln, die es zu beachten gilt. |
1. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG setzt voraus,
- dass die behandelnde Person den beruflichen Befähigungsnachweis besitzt und
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