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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Privatverkäufe über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein

    | Der BFH (26.4.12, V R 2/11, Abruf-Nr. 121535 ) hat entschieden, dass private Auktionen auf der Internet-Plattform eBay unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer unterliegen. |

     

    Im entschiedenen Fall versteigerte ein Ehepaar auf eBay über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren mehr als 1.200 Gebrauchsgegenstände (im Wesentlichen Spielzeugpuppen, Füllfederhalter, Porzellan und ähnliche Dinge). Aus den Verkäufen erzielten die Eheleute zwischen 21.000 EUR und 35.000 EUR jährlich. Infolgedessen lagen sie über dem Grenzbetrag von 17.500 EUR im Kalenderjahr, bis zu dem bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) keine Umsatzsteuer anfällt.

     

    Obwohl das Ehepaar die Sammlungsstücke nach eigenem Bekunden nicht mit Wiederverkaufsabsicht erworben hatte und die Verkäufe lediglich der Auflösung der Sammlungen dienten, stufte der BFH den Verkauf über die Internet-Plattform eBay als nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ein.

     

    PRAXISHINWEIS | Ob eine Betätigung als nachhaltig und damit als unternehmerisch einzuordnen ist, muss anhand einer Reihe verschiedener Kriterien beurteilt werden, die je nach Einzelfall unterschiedlich zu gewichten sind. Von Bedeutung können insbesondere die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden sowie das Unterhalten eines Geschäftslokals sein. Dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit allein entscheidendes Merkmal.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 93 | ID 33807400