05.09.2024 · Nachricht · Umsatzsteuer
Vorsteuervergütung: Anträge für 2023 sind bis zum 30.9.24 zu stellen
| Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2023 sind bis zum 30.9.24 über das Online-Portal des BZSt zu stellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter iww.de/s3640 . |
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