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  • 28.04.2021 · Nachricht · Unterhalt

    Sonderausgabenabzug bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung

    | Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des begrenzten Realsplittings (§ 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 EStG) nur in Höhe dieser Anrechnung in Betracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung (FG Niedersachsen 11.6.20, 1 K 99/19, Abruf-Nr. 220492 ). |