Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2017 · Fachbeitrag · Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

    Elterngeld des Unterhaltsempfängers mindert Höchstbetrag

    | Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (300 EUR monatlich) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers. Diese Handhabung der FÄ hat der BFH (20.10.16, VI R 57/15, Abruf-Nr. 190632 ) nun bestätigt. |