01.02.2017 · Fachbeitrag · Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG
Elterngeld des Unterhaltsempfängers mindert Höchstbetrag
| Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (300 EUR monatlich) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers. Diese Handhabung der FÄ hat der BFH (20.10.16, VI R 57/15, Abruf-Nr. 190632 ) nun bestätigt. |
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