01.02.2018 · Fachbeitrag · Vermieter
Antragsfrist für Grundsteuererlass endet am 3.4.18
| § 33 GrStG eröffnet die Möglichkeit, bei erheblichen Mietausfällen in 2017 einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu erhalten. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Da der 31.3. in diesem Jahr auf Karsamstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also auf den 3.4.18. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig