· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Bauzeitzinsen als abschreibungsfähige Herstellungskosten
| Sind die während der Bauphase anfallenden Zinsen einer Immobilienfinanzierung (sogenannte Bauzeitzinsen) infolge einer fehlenden Vermietungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, können sie in die abschreibungsfähigen Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das Gebäude später vermietet wird ( BFH 23.5.12, IX R 2/12, Abruf-Nr. 122138 ). |
Beachte | Ob es das bei den Vermietungseinkünften maßgebende Zu- und Abflussprinzip verhindert, Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wenn sie bereits bei ihrer Leistung als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind, brauchte der BFH vorliegend nicht zu entscheiden.
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 146 | ID 35192730