· Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Fallgestaltungen zum Schuldzinsenabzug nach einem Grundstücksverkauf
von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt es darauf an, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Das hat der BFH (6.12.17, IX R 4/17, Abruf-Nr. 200048 ) erneut klargestellt. Grund genug, praxisrelevante Fallgestaltungen mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen darzustellen. |
1. Vorbemerkungen
Wird ein vermietetes Grundstück bei Anschaffung oder Herstellung fremdfinanziert, stellen die Schuldzinsen einkünftemindernde Werbungskosten dar. Die Situation ändert sich jedoch, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück veräußert und nach der Veräußerung weiterhin Schuldzinsen anfallen. Aber auch hier ist unter bestimmten Voraussetzungen ein weiterer Schuldzinsenabzug möglich.
Nach der neueren Sichtweise des BFH entfällt ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang eines Darlehens mit Einkünften i. S. des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht allein deshalb, weil die mit den Darlehensmitteln angeschaffte Immobilie veräußert wird. Vielmehr setzt sich der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang zwischen dem Darlehen und den Einkünften aus der Vermietung am Veräußerungspreis fort.
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