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  • 02.10.2013 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Kosten für die Erbauseinandersetzung erhöhen das AfA-Potenzial

    | Bei zum Nachlass gehörenden Mietimmobilien können die Aufwendungen für die Erbauseinandersetzung zu Anschaffungsnebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind (BFH 9.7.13, IX R 43/11, Abruf-Nr. 132990 ). |