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  • · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Neue Entwicklungen bei der Einkünfteerzielungsabsicht

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Die Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Wohnungen ist seit jeher ein Prüfungsschwerpunkt bei den Steuererklärungen. Denn nur wenn diese vorliegt, werden Verluste auch anerkannt. Grund genug, auf aktuelle Tendenzen in Rechtsprechung und Gesetzgebung hinzuweisen. |

    1. Vermietung von Ferienwohnungen

    Bei dauerhafter Vermietung eines bebauten, Wohnzwecken dienenden Grundstücks ist auch bei dauerhaft erzielten Verlusten regelmäßig von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, ohne dass es einer zu erstellenden Überschussprognose (grundsätzlich für einen Zeitraum von 30 Jahren) bedarf.

     

    Bei der Vermietung von Ferienwohnungen sind weitere Punkte zu beherzigen: Eine Einkünfteerzielungsabsicht kann nur unterstellt werden, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr ‒ bis auf ortsübliche Leerstandszeiten ‒ an wechselnde Feriengäste vermietet und nicht für eine (zeitweise) Selbstnutzung vorgehalten wird. Ob der Steuerpflichtige von seinem Eigennutzungsrecht Gebrauch macht, ist insoweit unerheblich.