03.12.2015 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen nicht abzugsfähig
| Nach einer Entscheidung des FG Hamburg ( 21.5.15, 2 K 197/14, NZB BFH IX B 85/15, Abruf-Nr. 145268 ) sind wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen für Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung . |
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