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  • 12.04.2022 · Nachricht · Vermögensverwaltende Personengesellschaften

    Gesellschafterdarlehen im Umfang der Beteiligung nicht anzuerkennen

    | Gewährt ein Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft (im Streitfall: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ein Darlehen, kommt eine steuerliche Anerkennung aufgrund der anzustellenden Bruchteilsbetrachtung nicht in Betracht, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Es handelt sich insoweit um ein steuerlich unbeachtliches „Insichgeschäft“ (FG München 18.3.21, 10 K 2756/19, Abruf-Nr. 224536 ). |