03.03.2023 · Nachricht · Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
Neue Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen ab 2023
| Das BMF (23.11.22, IV C 5 - S 2353/19/10010 :004) hat aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1.1.23. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug. |
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