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  • 13.01.2022 · Nachricht · Volkszählung

    Zensus 2022: Aufwandsentschädigungen bleiben steuerfrei

    | 2022 findet mit dem Zensus 2022 eine bundesweite Volkszählung statt. Zur Durchführung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022) für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung zuzüglich entstandener Fahrtkosten. Nach § 20 Abs. 3 ZensG 2022 unterliegen diese Zahlungen nicht der Einkommensbesteuerung (Bayerisches Landesamt für Steuern 3.9.21, S 2113.1.1-2/3 St36). |