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  • 04.05.2016 · Fachbeitrag · Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen

    Zuordnungsentscheidung nur noch bis zum 31.5. möglich

    | Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen setzt eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, dann ist sie spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen (31.5. des Folgejahres) gegenüber dem FA zu erklären. Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängern die Dokumentationsfrist nicht (A 15.2c Abs. 16 UStAE). |

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