· Fachbeitrag · Vorzeitiger Ruhestand nach Kündigung
Abfindungen zur Minderung von Rentenabschlägen steuerbegünstigt einsetzen
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Wegen der Corona-Pandemie beantragten viele Arbeitgeber Kurzarbeit. Zahlreiche Arbeitnehmer erhielten sogar die Kündigung. Ein Ende dieser Entwicklung ist (leider) noch nicht abzusehen. Sofern gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten und mit dem Gedanken spielen sollten, vorzeitig in Rente zu gehen, dann gibt es eine (bislang wenig beachtete) steuer- und sozialversicherungsfreundliche Möglichkeit, um Rentenabschläge auszugleichen. |
1. Beiträge nach § 187a SGB VI
Nach § 187a SGB VI haben Versicherte die Möglichkeit, die bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente entstehende Rentenminderung durch Zahlung von Beiträgen (ganz oder teilweise) auszugleichen. Dazu sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu erfüllen (die nachfolgende Zusammenfassung beruht auf einer Ausarbeitung des Deutschen Bundestags 26.9.19, WD 4 - 3000 - 121/19 und WD 6 ‒ 3000 ‒ 119/19):
- Erklärung des Versicherten gegenüber dem Rentenversicherungsträger über die Absicht, später eine Altersrente beziehen zu wollen, die durch vorzeitige Inanspruchnahme gemindert ist,
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