· Fachbeitrag · Wechsel der Gewinnermittlungsart
So haben Sie alle Korrekturen im Blick!
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart muss z. B. bei überschrittenen Grenzwerten erfolgen. Aber auch praktische Überlegungen können eine Rolle spielen. Um Sie bei einem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung (und umgekehrt) zu unterstützen, sind nachfolgend die Grundprinzipien der Gewinnermittlungsarten, die jeweiligen Anlässe und die notwendigen Korrekturen aufgeführt. |
1. Gegenüberstellung der Gewinnermittlungsarten
Die Grundprinzipien der beiden Gewinnermittlungsarten können wie folgt skizziert werden:
Grundprinzipien der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) und der Bilanzierung | |||
| EÜR | Bilanzierung | |
a) | Gewinnermittlung |
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b)
| Zuordnung
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c)
| Verkäufe und Einkäufe |
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d)
| Bestandsveränderungen |
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e) | Umsatzsteuer |
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f)
| Vorteile |
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