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  • 04.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Ein-Prozent-Regelung: Selbst getragene Benzinkosten abziehbar?

    | Arbeitnehmer können selbst getragene Benzinkosten insgesamt als Werbungskosten abziehen, auch wenn die private Nutzung des Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt wurde. Diese Ansicht vertritt zumindest das FG Düsseldorf (4.12.14, 12 K 1073/14 E, Abruf-Nr. 143687 ). |