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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Entfernungspauschale ist nicht doppelt absetzbar

    | Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gleich zweimal am Tag von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, kann er die Entfernungspauschale nur einmal steuerlich als Werbungskosten absetzen ( BFH-Beschluss vom 11.9.12, VI B 43/12 ). |

     

    Geklagt hatte ein Musiker, der in den Streitjahren häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Da der Musiker vor dem FG Hessen erfolglos blieb und die Richter die Revision nicht zuließen, legte er eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ein - allerdings wieder ohne Erfolg.

    Quelle: ID 37207260