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  • 03.04.2019 · Nachricht · Werbungskosten

    Stipendium mindert abziehbare Studienkosten nur teilweise

    | Gelder aus einem Stipendium, die dazu bestimmt sind, den allgemeinen Lebensunterhalt des Stipendiaten zu bestreiten, mindern nicht die (vorweggenommenen) Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Nur soweit Bildungsaufwendungen ausgeglichen werden, liegen keine Werbungskosten vor. Das hat das FG Köln (15.11.18, 1 K 1246/16, Abruf-Nr. 207510 ) entschieden und im Streitfall nur 30 % des Stipendiums bei den Werbungskosten angerechnet. |