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  • 02.08.2023 · Nachricht · Werbungskosten versus Sonderausgaben

    Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung

    | Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i. S. von § 9 Abs. 6 EStG a. F. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar (BFH 12.1.23, VI R 41/20, Abruf-Nr. 234365 ). |