02.08.2023 · Nachricht · Werbungskosten versus Sonderausgaben
Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung
| Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i. S. von § 9 Abs. 6 EStG a. F. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar (BFH 12.1.23, VI R 41/20, Abruf-Nr. 234365 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig