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  • 03.02.2020 · Nachricht · Werbungskosten versus Sonderausgaben

    BVerfG bestätigt steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten

    | Nach § 9 Abs. 6 EStG sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Diese gesetzliche Regelung hat das BVerfG (19.11.19, u. a. 2 BvL 22/14, Abruf-Nr. 213698 ; PM Nr. 2/20 vom 10.1.20) nun als verfassungskonform bestätigt. |