05.08.2020 · Nachricht · Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
15 Bundesländer gewähren erneuten Aufschub bei der Umstellung elektronischer Kassen
| Eigentlich müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.20 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Da eine flächendeckende Implementierung der TSE nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.20 ein, die nicht verlängert werden soll. Daraufhin haben 15 Bundesländer nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.21 zu verlängern. |
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