· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BVerwG: Die Befestigung einer Totalprothese an mehr als zwei Implantaten war beihilfefähig
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 27. März 2012 (BVerG 2 C 46.10; Abruf-Nr. 121595 ) im konkreten Fall Beihilfe für die Befestigung einer Totalprothese an mehr als zwei Implantaten zugesprochen. |
Der Fall
Ein Beihilfeberechtigter erhielt im Oberkiefer sechs Implantate, auf denen eine Totalprothese verankert wurde. Zu Behandlungsbeginn fehlten im Oberkiefer zehn Zähne. Es wurden sechs Implantate zur späteren Befestigung der Prothese eingesetzt. Nach der Einheilphase wurden noch vorhandene, durch Parodontitis geschädigte Zähne entfernt, sodass die Prothese auf die Implantate aufgesetzt werden konnte.
Die Beihilfe bewilligte nur Leistungen für zwei Implantate. Der Beamte verlangte die Erstattung für zwei weitere Implantate. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Klage jedoch ab. Begründung: Eine Versorgung mit vier Implantaten sei nach den Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes unter anderem nur beihilfefähig, wenn sie der Fixierung einer Totalprothese diene. Dies setze voraus, dass zum Zeitpunkt der Implantatversorgung sämtliche Zahnsubstanz verloren gegangen sei. Hier seien jedoch noch Zähne vorhanden gewesen.
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