Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sich ausführlich zum Thema des Approbationsentzugs bei einem MKG-Chirurgen geäußert. Auch wenn ein Entzug aufgrund von Abrechnungsbetrug gegenüber Privatpatienten grundsätzlich geboten ist, stand im vorliegenden Fall die lange Verfahrensdauer und eine derweil wiedererlangte Würdigkeit dem Entzug entgegen (VGH München, Urteil vom 03.07.2024, Az. 21 B 24.513).
Um eine rechtskonforme Rechnung zu gestalten, sind einige Punkte zu beachten, die im § 10 GOZ definiert sind. Die Anforderungen sind sowohl gegenüber gesetzlich als auch gegenüber privat versicherten Patienten ...
Mit hoher Praxisrelevanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich aus § 8 Abs. 7 BMV-Z kein Schriftformerfordernis für einen Heil- und Kostenplan (HKP) ergibt, wenn sich der gesetzlich versicherte ...
Der Widerruf der Approbation ist augenscheinlich das Ende der zahnärztlichen Karriere. Dass das nicht immer der Fall sein muss, zeigt der kürzlich entschiedene Fall einer niedergelassenen Zahnärztin aus Sachsen-Anhalt (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2024, Az. 1 M 5/24). Das Gericht trifft dabei überzeugende Ausführungen zu seit Langem umstrittenen Rechtsfragen beim Approbationswiderruf.
Seit Jahren ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten, ob für juristische Personen (z. B. Privatkliniken, MVZ in Form einer GmbH) bei Abrechnung ambulanter (zahn-)ärztlicher ...
GKV-Patienten identifizieren sich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Bei Privatpatienten bedarf es eines gewissen Vertrauens in die korrekten Angaben und die Bonität des Patienten. Da Zahnärzte mit ihrer ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unterliegt strengen Anforderungen. Diese sind in den letzten Jahren allerdings von der Rechtsprechung abgesenkt worden (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2022, Az. 4 U 112/17 sowie OLG Köln, Urteil vom 14.01.2020, Az. 9 U 39/19).