Mit hoher Praxisrelevanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich aus § 8 Abs. 7 BMV-Z kein Schriftformerfordernis für einen Heil- und Kostenplan (HKP) ergibt, wenn sich der gesetzlich versicherte Patient für eine gleich- oder andersartige Versorgung entscheidet (Urteil vom 02.05.2024, Az. III ZR 197/23). Seit Jahren war strittig, ob die von dem Patienten zu tragenden Mehrkosten bei einer über die Regelversorgung hinausgehenden Versorgung im Vorfeld einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen, ...
Der Widerruf der Approbation ist augenscheinlich das Ende der zahnärztlichen Karriere. Dass das nicht immer der Fall sein muss, zeigt der kürzlich entschiedene Fall einer niedergelassenen Zahnärztin aus ...
Seit Jahren ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten, ob für juristische Personen (z. B. Privatkliniken, MVZ in Form einer GmbH) bei Abrechnung ambulanter (zahn-)ärztlicher ...
GKV-Patienten identifizieren sich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Bei Privatpatienten bedarf es eines gewissen Vertrauens in die korrekten Angaben und die Bonität des Patienten. Da Zahnärzte mit ihrer Behandlung grundsätzlich in Vorleistung treten und somit das Risiko eines Zahlungsausfalls tragen, sehen sich diese zunehmend vor die Notwendigkeit gestellt, sich auch bei Privatpatienten deren Identität zu vergewissern. Ist in diesem Fall die Aufforderung zur Vorlage des Personalausweises statthaft?
Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unterliegt strengen Anforderungen. Diese sind in den letzten Jahren allerdings von der Rechtsprechung abgesenkt worden ...
Frage: Wir haben in der Praxis den Fall, dass eine vor sechs Monaten eingegliederte Krone an Zahn 36 bei einem Patienten verloren ging. Die Krone hatte sich während einer Intubationsnarkose im Krankenhaus gelöst, ...
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Seit der Entscheidung des EuGH vom 26.10.2023 (C-307/22, Kommentierung in ZP 11/2023, Seite 9) steht fest: Patienten haben Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakten. Sie müssen ihren Antrag nicht begründen, ebenso wenig sind Zwecke relevant. Der Anspruch umfasst die Überlassung einer vollständigen Kopie aller Daten aus der Patientenakte. Ungeachtet dessen zeigt die Erfahrung, dass in der Praxis Anforderungen nur zögerlich und unzureichend beachtet werden.